Informationen zur Therapie


Erstbehandlung 

Bitte nehmen Sie die ärztliche Verordnung, vorhandene Röntgen- und MRT-Befunde, evtl. bequeme Kleidung und ein Bade- oder Leintuch mit zur Therapie!

 

Verordnung

Aufgrund gesetzlicher Regelungen benötigen Sie eine ärztliche Verordnung für Physiotherapie bzw. Osteopathie. Diese erhalten Sie beim Allgemeinmediziner, Facharzt oder Spitalsarzt und sollte die Anzahl der Therapieeinheiten + Therapiedauer beinhalten (z.B. 10x Physiotherapie 45min oder 6x Physiotherapie 30min + 6x Heilmassage 15min, ...).

 

Wenn Sie präventiv Physiotherapie machen möchten, benötigen Sie keine Verordnung - In diesem Fall entfällt jedoch bei den meisten Kassen die Teilrückerstattung.

 

Einige Kassen bestehen darauf, dass die ärztliche Verordnung vorab zur "Bewilligung" eingeschickt wird. Aktuell ist die Bewilligungspflicht bei folgenden Krankenkassen ausgesetzt: ÖGK, BVA-EB.

 

Therapiekosten

Physiotherapie

Osteopathie

45min

45min / pro Termin

90 €

100 €

 

Ich bin Wahltherapeut - die Therapiekosten sind nach jeweiliger Therapieeinheit in bar zu bezahlen.

Am Ende der Behandlungen bekommen Sie von mir eine Zahlungsbestätigung, die Sie gemeinsam mit der ärztlichen Verordnung bei der Krankenkassa einreichen können.

 

Je nach Kassa werden ca. 40-45€45min Physiotherapie rückerstattet. (Stand 2025, Angabe ohne Gewähr)

Viele Zusatzversicherungen übernehmen die restlichen Kosten.

 

Terminabsagen /-verschiebung

Können Sie einen vereinbarten Behandlungstermin nicht wahrnehmen, werden Sie ersucht, mir dies unverzüglich - spätestens aber 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin - telefonisch oder per SMS mitzuteilen. Andernfalls behalte ich mir das Recht vor, den nicht wahrgenommenen Termin in Rechnung zu stellen. Diese Kosten können nicht beim Krankenversicherungsträger geltend gemacht werden.