Informationen zur Therapie


Erstbehandlung 

Bitte nehmen Sie die ärztliche Verordnung, vorhandene Röntgen- und MRT-Befunde, evtl. bequeme Kleidung und ein Bade- oder Leintuch mit zur Therapie!

 

Verordnung

Aufgrund gesetzlicher Regelungen für PhysiotherapeutInnen benötigen Sie eine ärztliche Verordnung für Physiotherapie bzw. Osteopathie. Diese erhalten Sie beim Allgemeinmediziner, Facharzt oder Spitalsarzt und sollte die Anzahl der Therapieeinheiten inkl. Behandlungszeit beinhalten (z.B. 10x Physiotherapie 45min).

Wenn Sie präventiv Physiotherapie machen möchten, benötigen Sie keine Verordnung.

 

Einige Kassen bestehen darauf, dass die ärztliche Verordnung vorab zur "Bewilligung" eingeschickt wird. Mit einer bewilligten Verordnung, ist eine Rückerstattung der Therapiekosten, in Höhe des jeweiligen Kassentarifs, garantiert.

Aktuell ist die Bewilligungspflicht bei folgenden Krankenkassen ausgesetzt: ÖGK, BVA-EB.

 

Therapiekosten

Physiotherapie

Osteopathie

K-Taping

45min

45min / Termin

je nach Größe

85 €

100 €

20-30€

 

Ich bin Wahltherapeut - die Therapiekosten sind nach jeweiliger Therapieeinheit in bar zu bezahlen.

Am Ende der Behandlungen bekommen Sie von mir eine Zahlungsbestätigung, die Sie gemeinsam mit der Verordnung bei der Krankenkassa einreichen können.

 

2023 wurden die meisten Kassentarife erhöht. Je nach Kassa werden ca. 40€45min Physiotherapie rückerstattet.

 

Viele Zusatzversicherungen übernehmen die restlichen Kosten.

 

Osteopathie ist bei den meisten Krankenkassen keine Kassenleistung, es gibt jedoch Zusatzversicherungen, die die Kosten für Osteopathie übernehmen.

 

Haben Sie keine ärztliche Verordnung (z.B. wenn Sie präventiv zu mir kommen), ist auch keine Rückerstattung der Krankenkassa möglich.

 

Terminabsagen /-verschiebung

Können Sie einen vereinbarten Behandlungstermin nicht wahrnehmen, werden Sie ersucht, mir dies unverzüglich - spätestens aber 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin - telefonisch oder per SMS mitzuteilen. Andernfalls behalte ich mir das Recht vor, den nicht wahrgenommenen Termin in Rechnung zu stellen. Diese Kosten können nicht beim Krankenversicherungsträger geltend gemacht werden.